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Krankenkassenbeitragsrückstand mehr als halbiert

Unser Mandant war von Januar 2013 bis Juli 2014 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Wie oftmals herrschten zwischen unserem Mandanten und seiner Krankenkasse unterschiedliche Ansichten über die Beitragshöhe. Die AOK, die bereits mit Vollstreckung droht, ging zuletzt von einem Beitragsrückstand von rund 8.300 € aus. Aus Sicht unseres Mandanten war dieser Beitrag aber deutlich überhöht. Nachdem in der Beitragsberechnung verschiedene Fehler aufgezeigt werden konnten und auch ergänzende Informationen zum Einkommen in 2013 und 2014 beigebracht werden, konnte die Beitragsforderung der AOK auf rund 3.700 € mehr als halbiert werden.

 

Ein Beispiel, das einmal mehr zeigt, dass Beitragsbescheide und -berechnungen von Krankenkassen nicht immer richtig sein müssen.

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