Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Kanzleizeiten über Weihnachten und den Jahreswechsel

Auch während der Weihnachtszeit und rund um den Jahreswechsel sind wir für Sie da. Bitte beachten Sie jedoch folgende Besonderheiten: Unsere Kanzlei bleibt am 24.12. sowie am 31.12. geschlossen. An allen übrigen Werktagen stehen wir Ihnen grundsätzlich zur Verfügung. Da unsere Mitarbeiterinnen vom 23.12.2025 bis einschließlich 05.01.2026 überwiegend im Homeoffice tätig sind, bitten wir Sie, persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wahrzunehmen. Termine können gerne telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Mandantinnen und Mandanten mit fristgebundenen Angelegenheiten bitten wir, sich möglichst bis spätestens 19.12. bei uns zu melden, damit eine fristgerechte Bearbeitung und Wahrung aller Fristen sichergestellt werden kann.

Fernbleiben von der Hauptverhandlung – nicht jedes Ausbleiben ist ein Fehler

Das Erscheinen zur Hauptverhandlung ist für Betroffene in Bußgeldverfahren grundsätzlich verpflichtend, wenn es durch das Gericht angeordnet wurde. Dennoch zeigt ein aktueller Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 10. Dezember 2025 (Az. 31a OWi 606 Js 20701/25), dass ein Nichterscheinen nicht automatisch rechtlich nachteilig sein muss – entscheidend ist, ob das Fernbleiben entschuldigt ist.

Hohe Nachforderung nach DRV-Betriebsprüfung abgewehrt

Die DRV Schwaben hat im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV gegen unsere Mandantin, die Z GmbH, zunächst eine Nachforderung in Höhe von 86.284,95 € festgesetzt. Begründung: Der hälftig beteiligte Gesellschafter Herr N. (50 % / 50 % mit Herrn D.) sei im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2023 als mitarbeitender Gesellschafter abhängig beschäftigt gewesen. Ausschlaggebend sollte nach Auffassung der DRV sein, dass Herr N. zwar per Geschäftsführervertrag zum Geschäftsführer bestellt worden war, seine Eintragung ins Handelsregister aber „aus nicht mehr aufklärbaren Gründen“ unterblieben sei. Daraus leitete die DRV ab: Für die statusrechtliche Beurteilung sei der Zeitpunkt der Eintragung maßgeblich – erst dann „manifestiere“ sich der Wille rechtlich anerkennbar. Gegen diese Bewertung haben wir für die Z GmbH Widerspruch eingelegt – mit Erfolg:
Erfolgreicher Widerspruch - unbefristete Erwerbsminderungsrente

Volle Erwerbsminderungsrente nach Ablehnung bewilligt

In einem aktuellen Mandat konnten wir erneut zeigen, dass sich ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente lohnen kann – insbesondere dann, wenn psychische Erkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.   Ausgangslage: Ablehnung trotz schwerer psychischer Erkrankung Unser Mandant beantragte im Mai 2025 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Hintergrund war eine schwere und chronische Depression, die ihn bereits seit längerer Zeit erheblich in seiner Leistungsfähigkeit einschränkte. Die Deutsche Rentenversicherung Bund lehnte den Antrag mit Bescheid vom 15.05.2025 ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass aus medizinischer Sicht keine Erwerbsminderung vorliege. Zwar wurde eine psychische Erkrankung erkannt, gleichwohl ging die Rentenversicherung von einer vollschichtigen Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus.

Volle Erwerbsminderungsrente bei PTBS nach Widerspruch

In einem weiteren rentenrechtlichenVerfahren konnten wir für unsere Mandantin einen wichtigen Erfolg erzielen. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd hatte den Antrag auf Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung zunächst abgelehnt – obwohl bei der Mandantin eine ausgeprägte posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sowie eine rezidivierende depressive Störung diagnostiziert wurden, die ganz erhebliche Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit hatten. Gegen diese Entscheidung legten wir Widerspruch ein – mit Erfolg:
Sozialgericht Regensburg (15.12.25): Gesamt-GdB 60 bei Post-Covid u.a.

Erfolg im GdB-Verfahren: GdB 60 und Merkzeichen G nach Post-Covid

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 4 SB 341/25) konnten wir für unsere Mandantin einen deutlichen Erfolg im Schwerbehindertenrecht erzielen. Nach anfänglicher Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von lediglich 40 und Ablehnung des Merkzeichens G lenkte die Behörde nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ein: Im Wege eines Vergleichs wurde schließlich ein GdB von 60 sowie das Merkzeichen G anerkannt.

Erfolgreiche Weiterbewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung – Verlängerung um zwei Jahre

Viele Menschen, die eine befristete Rente wegen (voller) Erwerbsminderung beziehen, erleben die anstehende Weiterbewilligung als erhebliche Belastung. Dies gilt insbesondere bei psychischen Erkrankungen, da die Sorge besteht, dass der Rentenversicherungsträger die Einschränkungen nicht mehr im bisherigen Umfang anerkennt. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorbereitung des Weiterbewilligungsantrags und eine klare Darstellung der gesundheitlichen Situation. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, wie entscheidend eine strukturierte und umfassende Antragstellung sein kann.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
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Telefax: 0941 307 44 55 1

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Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
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