Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Rente wegen voller Erwerbsminderung: Dauerrente für unseren Mandanten

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist für viele Betroffene eine wichtige finanzielle Stütze. Doch was passiert, wenn die zunächst befristet bewilligte Rente ausläuft? In diesen Fällen ist ein sogenannter Weiterbewilligungsantrag erforderlich. Allerdings zeigt die Praxis: Solche Anträge werden von den Rentenversicherungsträgern zunehmend strenger geprüft, was zu Unsicherheiten bei den Antragstellern führt.

Verdacht des Sozialleistungsbetrugs ausgeräumt

Der Vorwurf: Arbeitslosengeld zu Unrecht bezogenDie Agentur für Arbeit behauptete, meine Mandantin habe vom 25.8.2023 bis 31.8.2023 Arbeitslosengeld erhalten, obwohl sie bis zum 31. August 2023 in einem Arbeitsverhältnis gestanden hätte. Weil meine Mandantin diesen Umstand nicht gemeldet habe, sei die Agentur für Arbeit davon ausgegangen, sie sei bereits ab dem 25. August arbeitslos und dementsprechend leistungsberechtigt gewesen. Das Ergebnis: Arbeitslosengeld sei „zu Unrecht“ gezahlt worden, meine Mandantin habe die Agentur für Arbeit „getäuscht“, und der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) sei erfüllt. 

Wiederbestellung von Mathias Klose in den Fachprüfungsausschuss

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) wurde von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg erneut in den Fachprüfungsausschuss „Fachanwalt für Sozialrecht“ berufen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe bestätigt nicht nur seine Fachkompetenz, sondern auch sein Engagement für Qualitätsstandards im Sozialrecht. Der Fachprüfungsausschuss ist maßgeblich daran beteiligt, die Eignung zukünftiger Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht nach der FAO zu beurteilen. 

Vom SVG zum SEG - Ratgeber erscheint in Kürze

Zum 1. Januar 2025 trat das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) in Kraft und löste das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in Bezug auf die sozialrechtlichen Entschädigungsansprüche von Soldatinnen und Soldaten und Hinterbliebenen ab. Noch kurz vor Jahresende habe ich mein Skript für den neu erscheinenden "SEG-Ratgeber" beim Walhalla Fachverlag abgegeben. Der Ratgeber wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erscheinen, als Printausgabe und als eBook:

In dubio pro reo: Freispruch!

Am Amtsgericht Regensburg wurde heute ein Verfahren wegen des Vorwurfs der versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei mit einem Freispruch beendet. Unser Mandant, der von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose verteigt wurde, und sich seit mehreren Monaten gegen diesen Vorwurf verteidigen musste, konnte nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage entlastet werden.

Erfolg vor Gericht: Sozialgericht stoppt 88.000-Euro-Nachforderung der DRV

Ein Thema, das vielen Betriebsinhabern nicht bewusst ist, ihnen aber schmerzhaft bewusst werden kann, wenn der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ins Haus flattert: Widerspruch und Klage gegen Betriebsprüfungsbescheide nach § 28p SGB IV haben keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Bescheid der DRV grundsätzlich sofort vollzogen werden kann — die Nachforderungen sind also direkt zu bezahlen, auch wenn der Bescheid noch gar nicht bestandskräftig ist. Viele Betriebsinhaber wiegen sich in falscher Sicherheit. "Wir legen doch Widerspruch ein, das reicht doch", hört man oft. Nein, reicht eben nicht. Der Widerspruch allein ändert gar nichts an der Durchsetzbarkeit des Bescheides. Die Nachforderung steht weiter im Raum, als hätte man gar nichts unternommen. Das gilt genauso für eine Klage.

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