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DRV hebt Betriebsprüfungsbescheid nach Widerspruch komplett auf

Nach einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) machte Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd gegen unsere Mandantin eine Nachforderung in Höhe von € 46.276,21 geltend. Die Forderung begründete die DRV damit, dass unsere Mandantin mit mehreren Scheinselbständigen zusammengearbeitet hätte, die tatsächlich aber sozialversicherungspflichtig waren.
Gegen den Betriebsprüfungsbescheid vom 30.11.2021 haben wir für unsere Mandantin Widerspruch erhoben.
Mit großem Erfolg.
Durch Bescheid vom 12.07.2022 hat die DRV ihren eigenen Betriebsprüfungsbescheid wieder aufgehoben und die Nachforderung kassiert:

 Abhilfebescheid nach Widerspruch durch RA Klose in Betriebsprüfung durch die DRV

 

 

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