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Angeblicher Erwerb von Cannabis im Darknet von "BigActionMan50" bleibt folgenlos

Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen -ZAC NRW- bei der Staatsanwaltschaft Köln führt seit Längerem ein größeres Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte, die über den Darknet-Account "BigActionMan50" in Underground-Economy (UE-)Foren unter Nutzung des TOR-Netzwerks im Darknet auf Marktplatzen wie "DreamMarket" und "Alphabay" Cannabis-Produkte im großen Stil verkauften.
Aus diesem Ermittlungsverfahren folgte eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen mögliche Käufer von Cannabisprodukten von "BigActionMan50". Diese erhielt - und erhalten weiterhin - Post vom ermittelnden Kriminalkommissariat 1 der Kreispolizeibehörde (KPB) Rhein-Sieg-Kreis.

So auch unser Mandant. Er soll im Jahr 2017 unter dem Accountnamen "G..." bei zwei Käufen jeweils 3 Gramm "White Widow" zum Preis von 74,00 Euro gekauft haben. Er sei "als Abnehmer identifiziert" worden.

Unser von Rechtsanwalt Christian Falke verteidigte Mandant bestritt dies jedoch. Dementsprechend wurde dem Vorwurf entgegengetreten und in einer Verteidigungsschrift, bei der u.a. der aus Sicht der Verteidigung nicht mögliche Tatnachweis und auch die Verjährung thematisiert wurde, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO beantragt. Diesem Antrag kamm die mittlerweile zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg durch Verfügung vom 21.12.2022 nach und stellte das Strafverfahren wegen des Verdachts des Vergehens nach § 29 BtmG gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein (Az. 506 Js 36143/22).

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