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Erfolg in Schwandorf: Amtsgericht spricht Mandant frei

Die Staatsanwaltschaft Amberg warf unserem Mandanten vor,  89 Mal ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Nachdem in 84 Fällen von der Verfolgung abgesehen worden war, klagte die Staatsanwaltschaft noch 5 Taten an. Über diese 5 Taten wurde am 16. Juni vor dem Amtsgericht Schwandorf verhandelt. Für den von Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose und von Rechtsanwältin Iris Nickl verteidigten Mandanten endete die Hauptverhandlung überaus erfolgreich - mit einem Freispruch.

 

Unser Mandant machte in der Verhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch. Die vernommenen Zeugen, darunter der ehemalige Arbeitgeber, dessen Firmen-Pkw unser Mandant gefahren haben soll, konnten schlicht nicht sagen, ob unser Mandant jeweils der Fahrer war. Zudem hatte unser Mandant auch immer wieder einen eigenen Fahrer beschäftigt, der ihn erlaubterweise fuhr. Ob unser Mandant also die prozessgegenständlichen Taten begangen hatte blieb völlig offen. Konsequenterweise sprach Richterin am Amtsgericht Jäger unseren Mandanten dann auch vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG in 5 Fällen frei (AG Schwandorf, Urteil vom 16.06.2023, Az. 10 Ds 145 Js 9044/21 2).

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