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Doch erwerbsgemindert - DRV Bund bietet vor Gericht Erwerbsminderungsrente an

In einem aktuellen Fall vor dem Sozialgericht Regensburg (Aktenzeichen S 4 R 533/21) konnten wir wieder einen bedeutenden Erfolg für einen unserer Mandanten verbuchen. Der Fall drehte sich um die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente, bei der die Rentenversicherung zunächst zögerte. Dank eines Gutachtens nach § 109 SGG, das die medizinischen Rentenvoraussetzungen des Mandanten bestätigte, gelang es, ein Vergleichsangebot der Rentenversicherung zu erzielen. Dieses wurde schließlich angenommen, wodurch die Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung gesichert wurde.

Der Fall des Mandanten stellte einen typischen Kampf um die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente dar. Oftmals treffen Betroffene auf bürokratische Hürden und Schwierigkeiten, wenn es darum geht, ihre Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall war es nicht anders. Der Mandant hatte mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen, die seine Erwerbstätigkeit erheblich beeinträchtigten. Die Rentenversicherung verlangte jedoch weitere Beweise und Informationen, um die medizinischen Rentenvoraussetzungen zu bestätigen.

Um die medizinischen Rentenvoraussetzungen zu klären, wurde ein Gutachten nach § 109 SGG eingeholt. Dieses Gutachten lieferte eine unabhängige und fundierte Einschätzung des Gesundheitszustands des Mandanten. Das Gutachten bestätigte die Einschränkungen des Mandanten und die Notwendigkeit einer finanziellen Absicherung durch eine Rente.

Nachdem das Gutachten vorgelegt wurde, sah sich die Rentenversicherung mit den klaren medizinischen Belegen konfrontiert. Infolgedessen bot sie einen Vergleich an, in dem sie sich zur Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung verpflichtete.Wir erkannten die Chancen, die dieser Vergleich bot, und entschieden gemeinsam mit unserem Mandanten, das Angebot anzunehmen.

Die Annahme des Vergleichsangebots stellt einen bedeutenden Erfolg für den Mandanten dar. Durch die Durchsetzung der Erwerbsminderungsrente wird er nun finanziell abgesichert und erhält Unterstützung in einer schwierigen Phase seines Lebens. Wir freuen uns über das positive Ergebnis und sind zufrieden, auch diesem  Mandanten zu seinem Recht verholfen zu haben.

 

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