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AOK zahlt Krankengeld nach (II)

Krankenkassen irren sich. Besonders häufig im Zusammenhang mit Krankengeld. Das zeigen zwei aktuell mit Erfolg abgeschlossene Widerspruchsverfahren.

In beiden Fällen weigerte sich die AOK weiter Krankengeld zu zahlen mit der Begründung, aufgrund einer vorangegangenen Erkrankung, die auf die Dauer des Krankengeldbezugs anzurechnen sei, wäre der Höchstbezugszeitraum von 78 Wochen bereits ausgeschöpft und Krankengeld könne nicht weiter gezahlt werden. Der Widerspruch war jeweils erfolgreich, hier gegen einen Bescheid der AOK Bayern vom 06.02.2023: 

 

"Nach erneuter Beurteilung der Arbeitsunfahigkeit k6nnen wir dem Wderspruch vom 14.02.2023 abhelfen und der Bescheid der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse vom 06.02.2023 wird aufgehoben.".

 

Der Widerspruch hat sich für unseren Mandanten eindeutig gelohnt. Auch die Kosten unserer Tätigkeit wird die AOK zu erstatten haben!

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