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Strafrechtlicher Ärger nach Trennung abgewendet - Strafverfahren eingestellt

Im Zusammenhang mit Trennungen kommt es immer wieder zu strafrechtlich relevanten Vorwürfen. Typisch ist der Vorwurf der Körperverletzung, eines Sexualdelikts oder auch von Diebstahl. Untypisch war der Vorwurf aber in einem aktuellen Fall von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose. Nach einer nicht einvernehmlichen Trennung warf die Noch-Ehefrau des Mandanten von Mathias Klose dem Mandanten ein Ausspähen von Daten vor. Unser Mandant soll sich, so der Vorwurf, nach der Trennung unberechtigt Zugang zum Email-Account seiner Ehefrau verschafft haben. Der Vorwurf konnt jedoch entkräftet werden.

§ 202a StGB (Ausspähen von Daten) lautet: "Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Im Rahmen einer ausführlichen Verteidigungsschrift wurden die gegen unseren Mandanrten erhobenen Vorwürfe bestritten, es wurde aufgezeigt, dass die Tatbestandsmerkmale von § 202a StGB hier keinesfalls erfüllt sein konnten. Dem schloss sich letztlich auch die zuständige Staatsanwaltschaft an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts wieder ein (Staatsanwaltschaft München I, Verfügung vom 16.05.2024 - 235 Js 140048/24). Eine erfreuliche Entscheiduzng für den Mandanten von Rechtsanwalt Klose, die wieder einmal zeigt, dass gerade Vorwürfe im Zusammenhang mit Trennung ganz genauer Prüfung bedürfen und oft nicht haltbar sind.

 

202a StGB Einstellung

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