Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

AOK Bayern - KI übernimmt die Kontrolle!?

Für eine Mandantin hatten wir gegen einen 1. Bescheid der AOK Bayern – Direktion Landshut/Kelheim – Widerspruch betreffend den Zeitpunkt der Beendigung der Familienversicherung der Tochter unserer Mandantin erhoben. Wenige Tage nach Widerspruchseinlegung erhielten wir einen 2. Bescheid der AOK, in dem der Zeitpunkt der Beendigung korrigiert wurde, und zwar auf den Zeitpunkt, der auch von unserer Mandantin gewünscht war. Der Widerspruch also an sich erfolgreich – dachten wir jedenfalls. Und auch nur einige Tage lang. Dann kam die KI in's Spiel.

Dann kam ein 3. Bescheid, der den vorherigen Bescheid ohne nähere Begründung wieder aufhob. Da so wieder der „Altzustand“ des 1. Bescheids hergestellt war, erhoben wir natürlich auch gegen diesen Bescheid Widerspruch. Der Widerspruch wurde – kurz zusammengefasst – damit begründet, dass die Aufhebung eines Bescheids nicht ohne Weiteres möglich ist, sondern hierfür eine tragfähige Rechtsgrundlage (§§ 44-48 SGB X) existieren muss, an der es hier aber fehlt.

Wir gingen bei unserer Argumentation – mit der allgemeinen in sozialrechtlicher Rechtsprechung und Literatur zu 100% unbestrittenen Ansicht - davon aus, dass ein Bescheid nach wie vor von einem Sachbearbeiter, d.h. einem Menschen, erlassen wird, aus.

Wir Unwissenden! Die Rolle der KI in der Sozialverwaltung scheint schon jetzt größer zu sein, als wir auch nur im Ansatz vermutet haben. Schon jetzt kann die KI bei der AOK offenbar eigenständig Entscheidungen treffen. Nicht ein Sachbearbeiter hatte nach Angaben der AOK 2. Bescheid erstellt, sondern das System! Und offensichtlich nicht nur erstellt, sondern auch ausgedruckt, gefaltet und kuvertiert – und alles ohne, dass ein menschlicher Sachbearbeiter je einen Blick darauf geworfen hätte:

 

AOK KI systemischer bescheid

Auszug aus dem Widerspruchsbescheid der AOK Bayern - Direktion Landshut/Kelheim - vom 22.10.2024

 

Sensationell! Ob das Sozialgericht „systemisch erstellte Bescheide“ akzeptiert oder die Argumentation mit solchen, wird übrigens spannend werden. Spannend wir nicht weniger sein, ob die KI, die den "systemischen Bescheid" erlassen hat, bald den Sachbearbeiter ersetzt, der obiges ausgeführt hatte. 

Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.