Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt bringt volle Erwerbsminderungsrente

Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit ausserstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich bei einer 5-Tage-Woche erwerbstätig zu sein (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Voll erwerbsgemindert ist ausserdem, wer zwar nur teilweise erwerbsgemindert ist, wenn ihm aber ein Teilzeitarbeitsplatz nicht zur Verfügung steht und auch vom Rentenversicherungsträger binnen eines Jahres kein geeigneter und freier Teilzeitarbeitsplatz in einem zumutbaren Beruf angeboten werden kann (sog. Arbeitsmarktrente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarkts). Ein solcher verschlossener Arbeitsmarkt brachte jüngst einer Mandantin in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Unsere Mandantin hatte bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd bezogen. Die Weiterbewilligung wurde dann jedoch abgelehnt, da sich der Gesundheiutszustand - aus Sicht der DRV Bayern Süd - gebessert habe und unsere Mandantin wider voll arbeiten könne. Unsere Mandantin sah dies naturgemäß anders, legte zunächst Widerspruch ein und erhob schließlich Klage zum Sozialgericht Regensburg (Az. S 4 R 128/24). Ein medizinisches Sachverständigengutachten kam im Verfahren vor der 4. Kammer des SG Regensburg zu dem Ergebnis, dass unsere Mandantin aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sei. Dieser Einschätzung schloss sich letztlich auch die Rentenbehörde an. Da für unsere Mandantin zudem der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen war, bot diese nun einen Vergleich an, durch den unsere Mandantin weiterhin ihre volle Erwerbsminderungsrente erhält.

Erwerbsminderungsrente Arbeitsmarktrente Vergleich

Ein großer Erfolg für unsere Mandantin, der auch zeigt, dass die sich in letzter Zeit immer mehr häufenden Fälle, dass eine einmal bewilligte Rente nicht weiter bewilligt wird, obwohl im Gesundheitszustand keine Besserung eingetreten ist, alles andere als ausscihtslos sind, sondern - im Gegenteil - lohnenswert und erfolgversprechend.

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