
Erfolgreiche Klage auf Erhöhung des GdB und Zuerkennung des Merkzeichens B
In einem aktuellen Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (S 4 SB 61/25) konnten wir für unsere Mandantin eine deutliche Verbesserung ihrer Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht erreichen.
Ursprünglich war bei ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 60 sowie das Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) festgestellt worden. Ziel unserer Mandantin war es, einen GdB von 80 und zusätzlich das Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson) zugesprochen zu bekommen. Im Verfahren vor dem Sozialgericht gab das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) am 28. August 2025 schließlich ein Anerkenntnis ab. Darin erklärte es sich bereit, den GdB mit Wirkung ab dem 17.07.2024 auf 80 festzusetzen und neben dem Merkzeichen G auch das Merkzeichen B zuzuerkennen. Zudem wurden die notwendigen außergerichtlichen Kosten unserer Mandantin übernommen.
Voraussetzungen des Merkzeichens G
Das Merkzeichen G wird zuerkannt, wenn die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist. Dies ist der Fall, wenn die betroffene Person infolge ihrer Behinderung Wegstrecken, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, nur unter großer Anstrengung oder nur mit Unterbrechungen bewältigen kann.
Voraussetzungen des Merkzeichens B
Das Merkzeichen B setzt voraus, dass die betroffene Person nicht nur erheblich in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist, sondern zusätzlich auf eine ständige Begleitung angewiesen ist. Eine solche Notwendigkeit liegt etwa dann vor, wenn die Orientierung erheblich eingeschränkt ist oder wenn ohne Begleitung öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können. Das Merkzeichen B berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr.
Fazit
Das Verfahren zeigt, dass es sich lohnen kann, behördliche Feststellungen nicht ungeprüft hinzunehmen. Durch unsere konsequente Prozessführung konnte die Mandantin ihre Rechte erfolgreich durchsetzen und eine deutliche Verbesserung ihrer Teilhabemöglichkeiten erreichen.