Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
  • Startseite
  • Aktuelles
  • Erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gehören zu den Klassikern im Verkehrsstrafrecht. Sie sind für Betroffene jedoch alles andere als banal: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen regelmäßig auch empfindliche Nebenfolgen wie Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung - wie ein aktulles Verfahren aus unserer Kanzlei beispielhaft zeigt.

 

Der Tatvorwurf

In einem aktuellen Verfahren wurde meinem Mandanten vorgeworfen, auf dem Parkplatz eines Fastfoodrestaurants beim Öffnen seiner Fahrzeugtür einen neben ihm geparkten Pkw beschädigt zu haben. Anschließend soll er sich vom Unfallort entfernt haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Mein Mandant bestritt diesen Vorwurf von Beginn an energisch. Trotzdem leitete die Staatsanwaltschaft Regensburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein.

 

Die Verteidigungsstrategie

Im Rahmen einer ausführlichen Verteidigungsschrift wurde detailliert dargelegt, dass die behauptete Kollision technisch nicht zu den festgestellten Schäden an den Fahrzeugen passen konnte. Insbesondere wurde herausgearbeitet, dass Art, Höhe und Verlauf der Beschädigungen nicht mit einem Anstoß durch eine geöffnete Autotür kompatibel waren.

 

Das Sachverständigengutachten

Auf Grundlage dieser Argumentation holte die Staatsanwaltschaft ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein. Das Ergebnis bestätigte die Verteidigung vollumfänglich: Die festgestellten Schäden konnten – wie bereits in der Verteidigungsschrift ausgeführt – nicht durch den behaupteten Geschehensablauf entstanden sein.

 

Einstellung des Verfahrens

Nach Vorliegen des Gutachtens stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 19.12.2025 gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts ein. Für meinen Mandanten bedeutete dies eine große Erleichterung und das Ende eines belastenden Strafverfahrens – ohne Hauptverhandlung, ohne Strafe und ohne verkehrsrechtliche Nebenfolgen.

 

Fazit

Der Fall zeigt eindrucksvoll, dass der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht vorschnell hingenommen werden sollte. Eine genaue Analyse der Beweislage, insbesondere der Schadenbilder, kann entscheidend sein. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung und eine konsequente Verteidigungsstrategie können dazu führen, dass Verfahren bereits im Ermittlungsstadium erfolgreich beendet werden.

 

Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten - Mathias Klose, Fachanwalt für Strafrecht seit 2011.

Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.