Erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gehören zu den Klassikern im Verkehrsstrafrecht. Sie sind für Betroffene jedoch alles andere als banal: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen regelmäßig auch empfindliche Nebenfolgen wie Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung - wie ein aktulles Verfahren aus unserer Kanzlei beispielhaft zeigt.
Der Tatvorwurf
In einem aktuellen Verfahren wurde meinem Mandanten vorgeworfen, auf dem Parkplatz eines Fastfoodrestaurants beim Öffnen seiner Fahrzeugtür einen neben ihm geparkten Pkw beschädigt zu haben. Anschließend soll er sich vom Unfallort entfernt haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Mein Mandant bestritt diesen Vorwurf von Beginn an energisch. Trotzdem leitete die Staatsanwaltschaft Regensburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein.
Die Verteidigungsstrategie
Im Rahmen einer ausführlichen Verteidigungsschrift wurde detailliert dargelegt, dass die behauptete Kollision technisch nicht zu den festgestellten Schäden an den Fahrzeugen passen konnte. Insbesondere wurde herausgearbeitet, dass Art, Höhe und Verlauf der Beschädigungen nicht mit einem Anstoß durch eine geöffnete Autotür kompatibel waren.
Das Sachverständigengutachten
Auf Grundlage dieser Argumentation holte die Staatsanwaltschaft ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein. Das Ergebnis bestätigte die Verteidigung vollumfänglich: Die festgestellten Schäden konnten – wie bereits in der Verteidigungsschrift ausgeführt – nicht durch den behaupteten Geschehensablauf entstanden sein.
Einstellung des Verfahrens
Nach Vorliegen des Gutachtens stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 19.12.2025 gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts ein. Für meinen Mandanten bedeutete dies eine große Erleichterung und das Ende eines belastenden Strafverfahrens – ohne Hauptverhandlung, ohne Strafe und ohne verkehrsrechtliche Nebenfolgen.
Fazit
Der Fall zeigt eindrucksvoll, dass der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht vorschnell hingenommen werden sollte. Eine genaue Analyse der Beweislage, insbesondere der Schadenbilder, kann entscheidend sein. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung und eine konsequente Verteidigungsstrategie können dazu führen, dass Verfahren bereits im Ermittlungsstadium erfolgreich beendet werden.
Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten - Mathias Klose, Fachanwalt für Strafrecht seit 2011.
