Selbstständig oder abhängig beschäftigt? – Erfolgreiche Statusfeststellung für Gesellschafter-Geschäftsführerin
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung gehört zu den schwierigsten Fragen des Sozialversicherungsrechts – insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgericht stellt hierbei immer strengere Anforderungen, sodass vermeintliche Sicherheit trügerisch sein kann. In einem kürzlich abgeschlossenen Verfahren konnten wir für eine Mandantin, Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH, erfolgreich Klarheit schaffen:
Mit Bescheid vom 14.01.2026 stellte die Clearingstelle der Deutsche Rentenversicherung verbindlich fest, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
Warum ist die Statusfrage so heikel?
Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern hängt die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von zahlreichen Faktoren ab:
Beteiligungshöhe, tatsächliche Einflussmöglichkeiten, Weisungsfreiheit, gesellschaftsrechtliche Sonderrechte und die konkrete Ausgestaltung der Geschäftsführertätigkeit. Kleine Details können dabei den Ausschlag geben – mit erheblichen finanziellen und strafrechtlichen Konsequenzen.
Wird im Rahmen einer Betriebsprüfung eine abhängige Beschäftigung angenommen, drohen nicht nur erhebliche Beitragsnachforderungen, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Risiken, etwa im Hinblick auf § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).
Statusfeststellungsverfahren: Rechtssicherheit statt Risiko
Unsere Mandantin hatte daher ein klares Ziel: Rechtssicherheit. Um spätere Überraschungen zu vermeiden, haben wir für sie frühzeitig das Verfahren auf Feststellung des Erwerbsstatus bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung eingeleitet und umfassend begründet.
Das Ergebnis zeigt, wie sinnvoll dieses Vorgehen ist: Die selbstständige Tätigkeit wurde ausdrücklich bestätigt – ein entscheidender Vorteil für die Zukunft, insbesondere mit Blick auf Betriebsprüfungen und persönliche Haftungsrisiken.
Anwaltliche Begleitung: kein Formalismus, sondern entscheidend
Das Statusfeststellungsverfahren ist kein bloßer Formularvorgang. Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse, die rechtliche Einordnung und die strategische Aufbereitung gegenüber der Clearingstelle sind oftmals entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Als im Sozialrecht erfahrene Kanzlei begleiten wir regelmäßig Gesellschafter-Geschäftsführer, Unternehmen und Selbstständige in Statusfeststellungsverfahren. Wir wissen, worauf es ankommt – und wo typische Fallstricke liegen.
Unser Fazit:
Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig ist, sollte die Statusfrage nicht dem Zufall oder einer späteren Betriebsprüfung überlassen. Eine frühzeitige Klärung durch die Deutsche Rentenversicherung – begleitet durch spezialisierte anwaltliche Beratung – schafft Sicherheit und schützt vor erheblichen finanziellen und strafrechtlichen Risiken.
Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Feststellung Ihres Erwerbsstatus.
