Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend für 3 Jahre erreicht
"Was lange währt, wird endlich gut" - ein sehr passendes Sprichwort für einen aktuellen Rentenfall aus unserer Kanzlei. Nach einem langen und komplizierten Rechtsstreit ist es uns gelungen, für unsere Mandantin, die u.a. an einer rezidivierenden depressiven Störung mit immer wiederkehrenden schweren Episoden leidet, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund durchzusetzen. Nachdem sich die Berliner Rentenbehörde, wie so oft, zunächst weigerte, eine Rente zu bewilligen, konnte im Verfahren vor dem Sozialgericht Landshut (Az. S 8 R 627/23) eine Wendung zugunsten unserer Mandantin erreicht werden. Nach einem medizinischen Sachverständigengutachten, auf das wir gedrängt hatten, unterbreitete der Rententräger ein Vergleichsangebot, das unsere Mandantin mehr als gerne angenommen hat:
1. Der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines
Leistungsfalles vom 17.02.2022 (Rentenantrag) wird ab Beginn des siebten
Kalendermonates nach Eintritt des Leistungsfalles ab 01.09.2022
anerkannt.
Die Rente ist auf maximal 3 Jahre zu befristen. Aufgrund der langen
Verfahrensdauer wird die Rente darüber hinaus bis zum 31.08.2026
gewährt.
Grundlage für die zeitliche Befristung des Anspruches auf Rente wegen
voller Erwerbsminderung ist die Tatsache, dass es nach dem Ergebnis der
Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der
Erwerbsfähigkeit behoben werden kann (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
2.
Die Beklagte wird - nach Abschluss des Verfahrens – hierüber einen
rechtsbehelfsfähigen Rentenbescheid erteilen.
3.
Die notwendigen außergerichtlichen Kosten werden von der Beklagten dem
Grunde nach in vollem Umfang erstattet.