Sozialrecht 2026: Was sich zum Jahresstart ändert
Der Jahreswechsel 2025/2026 bringt im Sozialrecht eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen mit sich. Für viele Menschen sind diese Regelungen schwer zu überblicken: Beitragssätze ändern sich, Leistungsbeträge werden angepasst und zugleich stehen größere Reformen im Raum, die öffentlich intensiv diskutiert werden, aber (noch) nicht vollständig gelten.
Gerade für juristische Laien ist es oft schwierig zu unterscheiden, was seit dem 1. Januar 2026 tatsächlich verbindlich ist und was bislang nur angekündigt oder politisch umstritten ist. Im Folgenden geben wir einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Punkte – und zeigen auf, warum eine fachkundige anwaltliche Beratung im Sozialrecht in diesem Jahr besonders sinnvoll sein kann.
1) Rentenrecht: Hinzuverdienst, Erwerbsminderung und die neue „Aktivrente“
Im Rentenrecht gilt auch 2026 weiterhin: Wer eine reguläre Altersrente bezieht, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das ist für viele Rentnerinnen und Rentner bereits bekannt und sorgt für Planungssicherheit.
Anders sieht es bei Erwerbsminderungsrenten aus. Hier steigen die kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2026 auf rund 20.700 EUR bei voller Erwerbsminderung und auf mindestens 41.500 EUR bei teilweiser Erwerbsminderung. Diese Grenzen werden häufig missverstanden, da es sich um Jahresbeträge handelt. Unregelmäßige Einnahmen, Nachzahlungen oder Sonderzahlungen können schnell dazu führen, dass die Grenze überschritten wird – mit teils erheblichen Rückforderungsansprüchen der Rentenversicherung. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann hier vor finanziellen Überraschungen schützen.
Neu ist zudem die sogenannte „Aktivrente“. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann künftig bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen jedoch weiterhin an. Diese Neuregelung wirft in der Praxis viele Fragen auf, etwa zur Vertragsgestaltung, zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung und zu steuerlichen Auswirkungen. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine individuelle Beratung ist, die alle rechtlichen Ebenen zusammendenkt.
Geplant ist außerdem die Einführung eines sogenannten Altersvorsorgedepots für Kinder. Dieses neue Modell soll bereits im Kindesalter einen staatlich geförderten Aufbau privater Altersvorsorge ermöglichen. Der Staat soll für Kinder frühzeitig Kapital bereitstellen, das langfristig angelegt wird und später der Altersvorsorge dient. Auch wenn Details zur konkreten Ausgestaltung noch in der Diskussion sind, zeigt sich bereits jetzt: Die Altersvorsorge wird zunehmend komplexer und beginnt deutlich früher als bisher. Für Familien stellt sich damit die Frage, wie sich neue Vorsorgeinstrumente sinnvoll in bestehende private und gesetzliche Vorsorgestrukturen einfügen lassen.
2) Kranken- und Pflegeversicherung: Höhere Beiträge, klare Leistungsbeträge
In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt der allgemeine Beitragssatz stabil. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt jedoch 2026 von 2,5 % auf 2,9 %. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies ein geringeres Netto, für Selbstständige und Rentnerinnen und Rentner steigen die laufenden Belastungen spürbar. Auch bei Fragen zu Beitragsrückständen, Familienversicherung oder Statusfeststellungen kann sich eine rechtliche Beratung lohnen.
In der Pflegeversicherung sind vor allem die konkreten Leistungsbeträge relevant. Pflegegeld bei häuslicher Pflege reicht – je nach Pflegegrad – von 347 EUR bis 990 EUR monatlich. Pflegesachleistungen können bis zu 2.299 EUR monatlich betragen. Hinzu kommen unter anderem ein Entlastungsbetrag von 131 EUR monatlich, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel sowie Leistungen zur Wohnumfeldverbesserung. In der Praxis kommt es hier häufig zu Streitigkeiten über Einstufungen, Kombinationen von Leistungen oder formale Voraussetzungen. Wer seine Ansprüche kennt und rechtlich prüfen lässt, hat deutlich bessere Chancen, die zustehenden Leistungen auch zu erhalten.
3) Auszahlung von Sozialleistungen: Bargeld nur noch die Ausnahme
Eine wichtige, oft unterschätzte Änderung betrifft die Auszahlung von Sozialleistungen. Diese sollen grundsätzlich per Überweisung erfolgen. Barzahlungen sind nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn eine Kontoeröffnung nachweislich nicht möglich ist. Bei Renten soll diese Ausnahme künftig sogar ganz entfallen. Für Menschen ohne Konto, mit Pfändungsschutzkonto oder in Betreuungssituationen kann dies erhebliche praktische Probleme verursachen. Auch hier kann anwaltliche Unterstützung helfen, rechtssichere Lösungen zu finden.
4) Grundsicherung (SGB II / SGB XII): Keine Erhöhung – aber große Reformdebatte
Am Ende unseres Überblicks steht die Grundsicherung nach SGB II und SGB XII. Für 2026 gilt zunächst: Die Regelbedarfe bleiben unverändert. Alleinstehende Personen erhalten weiterhin 563 EUR monatlich. Möglich wird dies durch eine Besitzschutzregelung, die ein rechnerisches Absinken verhindert.
Gleichzeitig wird politisch intensiv über eine Neugestaltung des bisherigen Bürgergeldsystems diskutiert. Ziel ist eine „neue Grundsicherung“ mit veränderten Rechten und Pflichten. Wichtig ist: Viele dieser Punkte sind noch nicht geltendes Recht. Dennoch erleben wir in der Beratungspraxis häufig Unsicherheit, weil angekündigte Verschärfungen oder Änderungen bereits als verbindlich wahrgenommen werden. Hier ist eine aktuelle rechtliche Einordnung besonders wichtig, um falsche Annahmen und daraus resultierende Nachteile zu vermeiden.
Fazit: 2026 wird nicht einfacher
Die zahlreichen Änderungen und geplanten Reformen im Sozialrecht 2026 zeigen deutlich: Sozialrechtliche Ansprüche werden immer komplexer – und Fehler können schnell finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Ob es um Rentenfragen, Kranken- und Pflegeleistungen, die Auszahlung von Sozialleistungen oder die Grundsicherung geht: Oft entscheidet die richtige rechtliche Einschätzung darüber, ob Leistungen vollständig gewährt oder zu Unrecht gekürzt werden.
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Sozialrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte verständlich einzuordnen und konsequent durchzusetzen. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, beraten Sie zu Ihren Handlungsoptionen und vertreten Sie gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern und – wenn nötig – vor den Sozialgerichten.
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