Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

FAQ: BAföG Reform 2024

m Folgenden finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um die BAföG-Reform 2024, deren Regelungen ab dem Wintersemester 2024/25 gelten. Bitte beachten Sie aber auch hier, dass es sich lediglich um allgemeine Informationen handelt, die nicht ohne Weiteres auf (Ihren) Einzelfall übertragen werden können. Konkrete Rechtsberatung können und sollen die nachfolgenden Fragen und Antworten nicht ersetzen.

1.  Wann ist die BAföG-Reform 2024 in Kraft getreten?   
Die Reform ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten, die meisten Änderungen gelten ab dem Wintersemester 2024/2025.

2.  Wie hoch sind die neuen Bedarfssätze
Die Grundbedarfssätze wurden um 5 % erhöht, und der maximale Förderbetrag für Studierende beträgt nun 992 Euro monatlich.

3.  Was ist die Studienstarthilfe?
Studierende aus einkommensschwachen Haushalten können eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss.

4.  Wer kann die Studienstarthilfe beantragen?
Sie steht Studierenden zu, die aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug stammen oder deren Eltern knapp keinen Bürgergeldanspruch haben.

5.  Welche Erleichterungen gibt es beim Fachrichtungswechsel?  
Ein Fachrichtungswechsel ist nun bis zum Beginn des fünften Semesters ohne Verlust des BAföG-Anspruchs möglich.

6.  Was ist das Flexibilitätssemester
Studierende können einmalig ein zusätzliches Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert werden, ohne Angabe von Gründen.

7.  Wie haben sich die Wohnkostenpauschalen verändert?  
Die Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende wurde von 360 Euro auf 380 Euro angehoben.

8.  Wie hoch sind die Freibeträge für Eltern?
Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern wurden um 5,25 % angehoben, was die Fördermöglichkeiten für mehr Studierende erweitert.

9.  Gibt es Anpassungen bei der Einkommensgrenze für Studierende?   
Ja, Studierende können nun bis zur Minijob-Grenze von 556 Euro (ab Januar 2025) verdienen, ohne dass dies auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.

10.  Wie wurde der bürokratische Aufwand beim BAföG reduziert?   
Die Reform vereinfacht die Antragstellung durch pauschalierte Regelungen und digitale Prozesse, was die Bearbeitung beschleunigen soll.

11.  Wird das Einkommen von Geschwistern noch angerechnet?   
Das Einkommen minderjähriger Geschwister wird nicht mehr auf den Freibetrag der Eltern angerechnet, was den Berechnungsaufwand reduziert.

12.  Gibt es Verbesserungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung?   
Die Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung wurden um 15 Euro erhöht, um gestiegene Kosten zu berücksichtigen.

13.  Werden die BAföG-Sätze automatisch an die Inflation angepasst?   
Nein. Trotz der Erhöhungen fehlt weiterhin ein Anpassungsmechanismus, der die BAföG-Sätze automatisch an die Inflation koppelt.

14.  Wie wirkt sich die Reform auf Schüler-BAföG aus?   
Auch die Bedarfssätze für Schüler und Auszubildende wurden entsprechend angehoben, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.

15.  Wie kann man einen BAföG-Antrag stellen?   
Der Antrag kann weiterhin online über die Plattform BAföG-Digital gestellt werden, wobei das Verfahren durch die Reform weiter vereinfacht wurde.

16.  Kann das Flexibilitätssemester auch im Masterstudium genutzt werden?   
Ja, das Flexibilitätssemester kann sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium genutzt werden. Insgesamt steht aber nur ein zusätzliches Semester zur Verfügung, unabhängig vom Studienabschnitt.

17.  Welche Auswirkungen hat die BAföG-Reform auf die Rückzahlung des Darlehens?  
Die Rückzahlungsbedingungen bleiben grundsätzlich gleich. Die maximale Rückzahlungssumme beträgt weiterhin 77 Monatsraten zu 130 Euro, wobei sich die Freibeträge für die Rückzahlungsberechnung um 5,25 % erhöhen.


Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht gerne zur Verfügung.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.