Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Nach Betriebsprüfung fast 900.000 Euro gespart

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd führte bei unserer Mandantin eine Betriebsprüfung durch und machte dann eine Nachforderung zur Sozialversicherung in Höhe von insgesamt 1.001.282,31 Euro geltend, konkret Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 599.189,31 Euro und Säumniszuschläge in Höhe von 402.093,00 Euro. Dagegen wurde Widerspruch erhoben und zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung bei der DRV beantragt. Dem Aussetzungsantrag gab die Rentenversicherung umgehend statt. Das Widerspruchsverfahren zog sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Der ursprüngliche Betriebsprüfungsbescheid ist vom 05.08.2022. Das lange Warten hat sich aber für unsere Mandantin gelohnt.

GdB 50 auch bei kutaner Mastozytose möglich

Die richtige versorgungsmedizinische Bewertung der Mastozytose ist immer wieder streitig zwischen unseren Mandanten und den Versorgungsbehörden. Meist geht es um die Bewertung der systemischen Mastozytose und dem Ziel eines Grads der Behinderung (GdB) von 50, also letztlich um das Erreichen der rechtlichen Schwerbehinderung. Seltener geht es um die Bewertung der kutanen Mastozytose, da diese in der Regel weniger Auswirkungen hat als  die systemische Mastozytose und damit weniger "GdB-Potenzial". Dass dies anders sein kann, zeigt ein aktuelles von uns geführtes Klageverfahren von dem Sozialgericht Neubrandenburg.

Zulassung einer Begleitperson bei Untersuchungen durch Sachverständige

In sozialgerichtlichen Streitigkeiten sind häufig Untersuchungen durch medizinische Sachverständige erforderliche, z.B. in Rentenverfahren oder GdB-Prozessen. Die Untersuchungssituation ist für die Mandanten oft schwierig, gerade wenn es beispielsweise um eine psychiatrische Begutachtungen geht. Viele Mandanten wünschen daher, zu den Untersuchungen eine Begleitperson mitzunehmen.

Absurde Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Eilverfahren

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund macht nach eine Betriebsprüfung eine Nachforderung in Höhe von rund 159.000 € geltend. Gegen den entsprechenden Betriebsprüfungsbescheid haben wir Widerspruch erhoben, da der Bescheid rechtlich bedenklich erscheint. Zugleich haben wir, nachdem der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung  besitzt, bei der DRV die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt und mit unbilliger Härte unter Vorlage einer Bestätigung des Steuerberaters unserer Mandantschaft begründet. Die der DRV zur Aussetzung der Vollziehung gesetzte zweiwöchige Frist verstrich, wie zur Zeit häufig, fruchtlos. Um die Vollziehung des Betriebsprüfungsbescheids doch noch zu verhindern, wurde zum Sozialgericht Regensburg ein Eilrechtsschutzantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruch gegen den Bescheid der Rentenversicherung gestellt.

GdB 50 bei Morbus Crohn und Depression

Unser Mandant leidet an Morbus Crohn und einer Depression. Er stritt mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Region Oberpfalz um die Höhe des daraus resultierenden Gesamt-GdB. Das ZBFS hielt einen Gesamt-GdB von 40 für ausreichend. Aus Sicht unseres Mandanten war ein GdB von 50 angezeigt. Der Rechtsstreit landete nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens vor dem Sozialgericht Regensburg.

Keine Sperrzeit nach Kündigung bei Anschlussarbeitsplatz

Die Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg bewilligte unserer Mandantin antragsgemäß Arbeitslosengeld. Gleichzeitig verfügte sie mit dem jedoch den Eintritt einer Sperrzeit im Zeitraum 01.07. bis 22.09.2022. Begründet wurde die Sperrzeit damit, dass unsere Mandantin ihr Beschäftigungsverhältnis bei dem U. durch eigene Kündigung selbst gelöst habe. Diese Arbeitsaufgabe sei für den Eintritt der erst später eingetretenen Arbeitslosigkeit ursächlich geblieben. Ein wichtiger Grund lag aus Sicht der BA nicht vor. Gegen die eingetretene Sperrzeit beim Alg-Bezug wurde erforlgreich Widerspruch eingelegt. Richtig war zwar, dass unsere Mandantin ihr Arbeitsverhältnis durch ihre Kündigung selbst gelöst hatte. Allerdings erfolgte die Lösung mit einem wichtigen Grund.

Info: Kurzarbeitergeld und Betrug bzw. Subventionsbetrug

In letzter Zeit häufen sich die Rückforderungen von angeblich zu Unrecht gewährtem Kurzarbeitergeld (KUG) durch die Arbeitsagenturen. Parallel dazu nimmt die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) zu, wenn diese zu Unrecht Kurzarbeitergeld beantragt hatten. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Unsicherheit unter Arbeitgebern nach der Beantragung von KUG steigt. Wir haben daher einen ersten kurzen Überblick erstellt, der Ihnen einen ersten Überblick zur strafrechtlichen Problematik nach dem dem unrechtmäßigen Bezug von KUG verschafft: https://ra-klose.com/leistungsspektrum/strafrecht/kug-subventions-betrug 

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