Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs wegen Geringfügigkeit eingestellt

Unser Mandant war angeklagt, zum Nachteil der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg, von der er Arbeitslosengeld bezogen hatte, einen Sozialleistungsbetrug (§ 263 StGB) begangen zu haben, indem er nicht bzw. nicht rechtzeitig mitgeteilt habe, dass er wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehe. Der Arbeitsagentur sei so ein Schaden von fast 1.000 € entstanden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg führte aber nicht zu eine Verurteilung. Vielmehr wurde das gegen den von Rechtsanwalt Christian Falke verteidigten Mandanten im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg am 7. November 2022 wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) eingestellt.

Sozialversicherungspflicht vermieden: Vom mitarbeitenden Gesellschafter zum geschäftsführenden Gesellschafter

Unser Mandant ist Gesellschafter einer GmbH. Er arbeitete zunächst aufgrund eines Dienstvertrags auf selbständiger Basis für die GmbH. Im Rahmen einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) wurde dies von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund beanstandet. Unser Mandant sei aufgrund fehlender Rechtsmacht, ihm nicht genehme Entscheidungen der GmbH zu verhindern, ihm Verhältnis zur GmbH abhängig beschäftigt. Dementsprechend ergab sich auch eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Vergangenheit gegen die GmbH. Unser Mandant als mitarbeitender Gesellschafter war nicht selbständig.
Arbeitsagentur München hebt Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe wieder auf durch Abhilfebescheid

Arbeitsagentur München hebt Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe wieder auf

Die Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit München - bewilligte unserem Mandanten Arbeitslosengeld für die Zeit vom 01.06.2022 bis 22.05.2023 in Höhe von täglich 99,90 €. Zugleich verfügte sie für den Zeitraum 01.06.2022 bis 23.08.2022 eine zwölfwöchige Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe (§ 159 Abs.1 S.2. Nr.1 SGB III). Unser Mandant habe sein Beschäftigungsverhältnis bei der Z. AG durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund gelöst. Die Sperrzeit wurde jedoch rechtswidrigerweise verhängt. Der dagegen gerichtete Widerspruch war erfolgreich.

Kurzer Prozess? Nicht mit dem ZBFS!

Wir streiten für einen Mandanten vor dem Bayer. LSG um OEG-Leistungen. Gegen das erstinstanzliche klageabweisende Urteil hatten wir Berufung eingelegt. Die Berufung haben wir mit Schriftsatz vom 16.05.2022 begründet. Die Gegenseite, der Freistaat Bayer, vertreten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Zentrale - Landesversorgungsamt in Bayreuth, erwiderte auf die Berufung nicht. Trotz gerichtlicher Aufforderung und einer Erinnerung tat das ZBFS nichts. Auf eine erneute Erinnerung antwortete das Landesversorgungsamt am 26.10.2022 wie folgt:

Ein befangener Verwaltungsamtmann? Stadt Straubing zieht Sachbearbeiter ab

Nicht nur an Gerichtsverfahren beteiligte Personen, etwa Richter und Sachverständige, können befangen sein. Auch - und viele mussten dies schon leidvoll erfahren, wie wir aus unserer Praxis wissen - im Sozialverwaltungsverfahren können beteiligte Personen, v.a. Sachbearbeiter, befangen sein. In solchen Fällen hilft § 17 Abs. 1 SGB X:

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