Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Für Auszubildende: Der aktualisierte BAföG-Ratgeber erscheint in Kürze

"Der aktuelle BAföG-Ratgeber" von Rechtsanwalt Klose erscheint in Kürze in aktualisierter Form. Der BAföG-Ratgber, der sich an Schüler und Studierende richtet, enthält dann aller Neuerungen und Änderungen, die sich durch das 27. BAföGÄndG ergeben und ab Schuljahresbeginn 2022/23 bzw. ab Beginn des Wintersemesters 2022/23 greifen.

Entschuldigen Sie meine Intelligenz, Frau Richterin!

Eine - aufgrund der Persönlichkeit und des Auftretens der Gegnerin - durchaus unterhaltsame Verhandlung fand am 6. September vor dem Amtsgericht Kelheim statt. Im Prozess vertraten wir den Kläger und machten für unseren Mandanten eine Forderung geltend. Im Laufe der Verhandlung fragte die Vorsitzende die Gegnerin nach einem bestimmten Sachverhalt. Die Gegnerin berichtete dann den Sachverhalt in einer Art und Weise, die der Richterin scheinbar nicht ganz nachvollziehbar war bzw. nicht glaubhaft war. Sie fragte daher bei der Gegnerin nochmals nach. Aufgebracht, nahezu entrüstet, dass man ihre Version nicht vorbehaltlos und vollständig übernahm, bekräftigte sie ihre Angaben nochmals und schloss mit den drchaus selbstbewusst wirkend wollenden Worten:

Sozialgericht stellt WDB-Folgen fest

Unser Mandant, ein mittlerweile ehemaliger Soldat, streitet mit der Bundeswehr über Versorgungsansprüche nach dem SVG. Streitig waren besonders auch die orthopädischen Folgen einer Wehrdienstbeschädigung (WDB). Das Personalverwaltungsamt der Bundeswehr verneinte diese. Der Rechtsstreit landete aher letztlich vor dem Sozialgericht Regensburg und hatte einen für unseren Mandanten positiven Ausgang.

Kein Fahrverbot nach Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen (§ 44 Abs. 1 S. 1 StGB). Bei Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist die Verhängung eines Fahrverbots neben der eigentlichen Strafe der Regelfall und faktisch eine weitere Strafe, die durchaus empfindlich werden kann, beispielsweise, wenn zwischenzeitlich eine Fahrerlaubnis erlangt werden konnte. Deshalb ist es Aufgabe der Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oftmals, "nur" das Fahrverbot nach § 44 StGB zu vermeiden. So auch in einem aktuellen Fall, der vor dem Amtsgericht Regensburg verhandlt wurde.

Kein Fahrverbot nach Amfetamin-Fahrten

Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt Viechtach erließ gegen unseren Mandanten wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (§ 24a Abs. 2, 3, § 25 StvG), konkret einaml Amfetamin 39,1 ng/ml bzw. einmal Amfetamin 39,1 ng/ml, Cocain/Benzoylecgonin 114,00 ng/ml und Cannabis/Tetrahydrocannabinol (THC) 0,49 ng/ml, zwei Bußgeldbescheide mit Geldbußen in Höhe von € 1.000,- bzw. 1.250,- € und jeweils einem einmonatigen Fahrverbot.

Einigung im Gerichtsverfahren: Mandant erhält Erwerbsminderungsrente

Unser Mandan, der bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd rentenversichert ist, leidet u.a. an den Folgen eines Schlaganfalls sowie an erheblichen orthopädischenErkrankungen, die es im unmöglich machten und machen, weiter erwerbstätig zu sein. Wie häufig - um nicht zu sagen üblich - lehnte die Rentenversicherung den Rentenantrag zunächst ab; unser Mandant könne noch mehr als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein. Auch der Widerspruch blieb ohne Erfolg. Anders aber das sozialgerichtliche Verfahren.

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