Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

Zuviel bezahlt Unfallversicherungsbeiträge sind zu erstatten und zu verzinsen

Von der DRV-Nachforderung zur verzinsten BG-Erstattung: Ein Praxisfall zur erfolgreichen Gegenwehr bei Betriebsprüfungen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) führt regelmäßig Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV durch. Im Fokus stehen dabei vor allem die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen und die korrekte Abführung von Beiträgen. Kommt die DRV zu dem Ergebnis, dass Beiträge zu Unrecht nicht oder nicht vollständig gezahlt wurden, erlässt sie einen entsprechenden Betriebsprüfungsbescheid mit Beitragsnachforderung. Was viele Unternehmen dabei übersehen: Die Berufsgenossenschaften prüfen zwar selbst, schließen sich in der Praxis aber regelmäßig dem Ergebnis der DRV an. Das bedeutet konkret: Ergibt die DRV-Prüfung eine Beitragsnachforderung, legen die Berufsgenossenschaften diesen Betrag häufig zugrunde und erheben darauf basierend Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nach.

Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zu Unrecht erhoben

Nachdem wir vor Kurzem über einen "Klassiker" des Verkehrsstrafrechts berichtet haben, berichten wir nun über einen "Klassiker" des Krankenversicherungsrechts - die Beitragserhebung bei streitigem Krankengeldanspruch. In einem solchen aktuellen Mandat konnten wir für unseren Mandanten einen vollständigen Erfolg gegenüber der Krankenkasse erzielen – sowohl in der Sache als auch bei den Kosten.

Alle Artikel von Rechtsanwalt Klose in der Wirtschaftswoche 2025

Auch im Jahr 2025 durfte Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht) seine Expertise mehrmals in der Wirtschaftswoche (WiWo) einbringen. In verschiedenen Beiträgen hat er aktuelle und praxisrelevante Fragen insbesondere aus dem Krankenversicherungsrecht und dem Pflegerecht beleuchtet – Rechtsgebiete, die viele Menschen unmittelbar betreffen und zugleich stetigen rechtlichen Veränderungen unterliegen. Zum Jahresende möchten wir Ihnen insbesondere diese Veröffentlichungen gesammelt vorstellen. Die nachfolgende Übersicht bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die erschienenen WiWo-Artikel und ermöglicht den direkten Zugriff auf die jeweiligen Beiträge:

Sozialrecht 2026: Was sich zum Jahresstart ändert

Der Jahreswechsel 2025/2026 bringt im Sozialrecht eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen mit sich. Für viele Menschen sind diese Regelungen schwer zu überblicken: Beitragssätze ändern sich, Leistungsbeträge werden angepasst und zugleich stehen größere Reformen im Raum, die öffentlich intensiv diskutiert werden, aber (noch) nicht vollständig gelten. Gerade für juristische Laien ist es oft schwierig zu unterscheiden, was seit dem 1. Januar 2026 tatsächlich verbindlich ist und was bislang nur angekündigt oder politisch umstritten ist. Im Folgenden geben wir einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Punkte – und zeigen auf, warum eine fachkundige anwaltliche Beratung im Sozialrecht in diesem Jahr besonders sinnvoll sein kann.

Kanzleizeiten über Weihnachten und den Jahreswechsel

Auch während der Weihnachtszeit und rund um den Jahreswechsel sind wir für Sie da. Bitte beachten Sie jedoch folgende Besonderheiten: Unsere Kanzlei bleibt am 24.12.25, am 2.1. und am 5.1.26 geschlossen. An allen übrigen Werktagen stehen wir Ihnen grundsätzlich zur Verfügung. Da unsere Mitarbeiterinnen ab dem 23.12.2025 aber überwiegend im Homeoffice tätig sind, bitten wir Sie, persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wahrzunehmen. Termine können gerne telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Ab dem 7.1.26 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gehören zu den Klassikern im Verkehrsstrafrecht. Sie sind für Betroffene jedoch alles andere als banal: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen regelmäßig auch empfindliche Nebenfolgen wie Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung - wie ein aktulles Verfahren aus unserer Kanzlei beispielhaft zeigt.

Fernbleiben von der Hauptverhandlung – nicht jedes Ausbleiben ist ein Fehler

Das Erscheinen zur Hauptverhandlung ist für Betroffene in Bußgeldverfahren grundsätzlich verpflichtend, wenn es durch das Gericht angeordnet wurde. Dennoch zeigt ein aktueller Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 10. Dezember 2025 (Az. 31a OWi 606 Js 20701/25), dass ein Nichterscheinen nicht automatisch rechtlich nachteilig sein muss – entscheidend ist, ob das Fernbleiben entschuldigt ist.

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