Die Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern ist ein Dauerbrenner in Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung und ein Dauerbrenner in unserer Kanzlei. Nachdem der Ausgang eines Verfahrens vor dem Bundessozialgericht hierzu eine besonders praxisrelevante Klarstellung getroffen – mit weitreichenden Folgen auch für bereits abgeschlossene Verfahren – haben wir unsere Seiten zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Gesellschafter-Geschäftsführern erweitert. Konkret geht es um den sozialversicherungsrechtlichen Status von GmbH-Gesellschaftern, die zu Geschäftsführern der GmbH bestellt wurden, die Eintragung ins Handelsregister jedoch unterblieben ist: Keine Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers trotz fehlender Handelsregistereintragung.