Am 19. August 2025 konnte vor dem Sozialgericht Regensburg in einem Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Unser Mandant erhält die von ihm beantragte medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Die DRV lenkte im Rahmen des Termins ein und schloss einen Vergleich, nachdem die gerichtliche Sachverständige klar die medizinische Notwendigkeit einer Reha festgestellt hatte.
Dieser Fall zeigt sehr anschaulich, dass eine ablehnende Entscheidung der Rentenversicherung keineswegs endgültig sein muss. Vielmehr bestehen für Betroffene effektive Rechtsschutzmöglichkeiten – sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten.