Absolvierte Fortbildung 3: Strafverteidigung in Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
Rechtsanwalt Mathias Klose hat am 18. November die Fortbildungsveranstaltung "Strafverteidigung in Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB" absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:
Die einzelnen Tatbestände des § 266a StGB
Sozialversicherungsrecht
Straferwartung
Selbstanzeige
Vermögensabschöpfung
Verfahren
Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Klose bilden sich regelmäßig und konsequent fort, um die Mandanten stets auf der Grundlage des neuesten Stands von Rechtsprechung und Gesetzgebung beraten, vertreten und verteidigen zu können.