Fachanwalt für Sozialrecht
Effektive anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Mit Rechtsanwalt Mathias Klose und Rechtsanwalt Christian Falke stehen Ihnen zwei Fachanwälte für Sozialrecht zur Verfügung, die insoweit über die erforderlichen Kenntnisse und die erforderliche Erfahrung verfügen, um Sie bestmöglich beraten und vertreten zu können.
Der Fachanwalt für Sozialrecht verfügt gemäß § 11 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation auf dem Gebiet des Sozialrechts. Eine ordnungsgemäße und effektive Vertretung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich des Sozialrechts. Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Sozialrecht vor der für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht. Rechtsanwalt Mathias Klose wurde die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg im Jahr 2011 verliehen, Rechtsanwalt Christian Falke im Jahr 2024.
Seit 2016 ist Rechtsanwalt Mathias Klose selbst stellvertretendes Mitglied des Fachprüfungsausschusses Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird im Bereich des Sozialrechts von dem Anwalt u.a. verlangt, innerhalb von drei Jahren die in der FAO festgelegten Fallzahlen sowie das festgelegte Fallquorum erreicht zu haben. Darüber hinaus muss eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorliegen.
Besondere Kenntnisse besitzt der Fachanwalt für Sozialrecht nach den Vorgaben der FAO in den Bereichen:
- Allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht.
- Besonderes Sozialrecht:
- Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung),
- Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
- Recht des Familienlastenausgleichs,
- Recht der Eingliederung Behinderter,
- Sozialhilferecht,
- Ausbildungsförderungsrecht.
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs, dessen erfolgreiche Teilnahme der Anwalt u.a. mit schriftlichen Leistungsnachweisen dokumentieren muss. Der von mir erfolgreich absolvierte Fachanwaltslehrgang Sozialrecht hatte u.a. die folgenden Ausbildungsinhalte:
- BAföG
- Erziehungs- und Elterngeld
- Kindergeld
- SGB I - Sozialgesetzbuch Allgemeiner Teil
- SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SGB III - Arbeitsförderung
- SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB X - Sozialverwaltungsverfahren
- SGB XI - Pflegeversicherung
- SGB XII - Sozialhilfe
- SGG - Sozialgerichtsgesetz
- Wohngeld
Für Ihre Fragen zum Sozialrecht stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht gerne zur Verfügung