Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann verstärkt als freier Mitarbeiter die Kompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Klose insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.
- 1969 geboren in Sulzbach-Rosenberg
- Gymnasium und Abitur in Sulzbach-Rosenberg
- Studium in Manchester und Regensburg
- Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung in Bayern
- Promotion zum Dr. jur. an der Universität Regensburg
- Rechtsanwalt seit 2001
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2008
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2011
- Mitglied im Verband Deutscher Anwälte (VDA)
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann liegt als Fachanwalt für Arbeitsrecht nachhaltig seit vielen Jahren im Bereich des Arbeitsrecht, beispielsweise:
- Erstellung von Arbeitsverträgen, Verhandlung und Erstellung von Änderungsvereinbarungen
- Verhandlung und Erstellung von Aufhebungsverträgen
- Prozessvertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Gegenständen wie Kündigungsschutz, Entgeltzahlung, Versetzung, Teilzeit oder Entfristung
- Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen in arbeitsrechtlichen Vorhaben, Verhandlungen mit Betriebsräten über Interessenausgleich, Massenentlassungen, Sozialpläne und sonstige Betriebsvereinbarungen, u.a. hinsichtlich der Flexibilisierung von Arbeitszeiten im Betrieb, Einsatz von Fremdpersonal und Einführung von Leistungsprämien
- Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Fragen des Betrieblichen Gesundheitsschutzes
- Prozessführung in sozialgerichtlichen Verfahren mit arbeitsrechtlichen Bezügen wie Erwerbsminderungsrenten oder Arbeitslosengeld
Neben dem Arbeitsrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht; auch hier ist Rechtsanwalt Dr. Bartmann befugt die Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Die Tätigkeit im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere:
- Beratung hinsichtlich Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel bei Gesellschaften
- Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
- Ausarbeitung von Rechtsnachfolgegestaltungen
- Beratung und Vertretung beteiligter Unternehmer in den Phasen der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenstransaktionen in den Formen asset-deal, share-deal und Betriebsaufspaltung, Aushandeln von Vertragsbedingungen und Erstellung von Unternehmenskaufverträgen,
- Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Beratung über Handlungsalternativen, Erstellung von Formulierungsvorschlägen zu Gesellschafterbeschlüssen
- Prozessführung in zivilgerichtlichen Verfahren aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, u. a. auf Zahlung von Nachschussbeträgen aus Auseinandersetzungsbilanzen, Einzahlung von Stammeinlagen, Feststellungsklagen bezüglich der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen sowie einstweilige Verfügungsverfahren über Zutrittsrechte gekündigter Mitgesellschafter zu Geschäftsräumen, Herausgabeansprüche von Firmenunterlagen und Kundendaten
- Verfahren mit arbeitsrechtlichen und/oder sozialrechtlichen Bezügen
Mehr zu Dr. Martin Bartmann erfahren Sie unter www.kanzlei-bartmann.de.