Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Anerkennung einer PTBS bei Soldaten – Erfolg vor dem SG Reutlingen

Soldaten, die im Auslandseinsatz Schlimmstes erleben, kehren oft mit tiefen seelischen Verletzungen zurück. Dass diese psychischen Folgen wehrdienstbedingte Gesundheitsschäden darstellen und deshalb Anspruch auf Versorgung nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (früher: Soldatenversorgungsgesetz) besteht, ist in der Theorie unbestritten – in der Praxis aber häufig schwer durchzusetzen. Hier sehen Sie ein Beispiel aus unserer Kanzlei, in der die Durchsetzung vor Gericht gelang.

GdB 50 für rheumatische Erkrankung: Vor dem Sozialgericht Regensburg erfolgreich

In einem sozialgerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 4 SB 921/24)  konnte für unseren Mandanten ein wesentlicher Erfolg erzielt werden: Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs verpflichtete sich das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), einen Gesamt-GdB von 50 festzustellen und sämtliche außergerichtlichen Kosten unseres Mandanten zu erstatten.

Anerkenntnis des ZBFS - Fehlerhaftes Sachverständigengutachten aus Verwaltungsverfahren korrigiert

Immer wieder erleben wir in unserer anwaltlichen Praxis Fälle, in denen Verwaltungsentscheidungen auf medizinischen Gutachten beruhen, die fachlich unzureichend, methodisch fehlerhaft oder schlicht nicht nachvollziehbar sind. Besonders schwer wiegen solche Mängel, wenn sie – wie im Sozialrecht häufig – zu erheblichen Einschnitten in die Rechte und Leistungen der Betroffenen führen. Ein aktuelles Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (S 14 VG 14/23) zeigt exemplarisch, welche Konsequenzen dies haben kann – und wie man sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen kann.

Höherer Eingliederungszuschuss - Arbeitsagentur muss Ermessen neu überdenken

In einem aktuellen Fall konnte unsere Kanzlei erfolgreich Widerspruch gegen einen Bescheid der Bundesagentur für Arbeit/Agentur für Arbeit Bochum einlegen, in dem ein Eingliederungszuschuss von lediglich 30 Prozent für die Dauer von drei Monaten bewilligt worden war. Ergebnis: Die Förderung wurde mit Änderungsbescheid vom 5. Juni 2025 (052 -Abl-Nr. 351/1115/24) auf 50 Prozent monatlich erhöht. Ein beachtlicher Schritt in Richtung fairer Förderung und gesetzeskonformer Ermessensausübung.

Freispruch vom Vorwurf des Computerbetrugs

In einem  Strafverfahren vor dem Amtsgericht Regensburg (Az. 30 Ds 707 Js 11347/23) konnte die Rechtsanwaltskanzlei Klose für einen Mandanten einen Freispruch vom Vorwurf des Computerbetrugs (§ 263a StGB) erwirken. Der Mandant war angeklagt, unbefugt unter dem Namen eines Dritten Bestellungen im Internet vorgenommen und dadurch einen Vermögensschaden verursacht zu haben. Die Hauptverhandlung erstreckte sich über zwei Tage. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden mehrere Zeugen vernommen, unter anderem Polizeibeamte und der mutmaßlich Geschädigte. Darüber hinaus wurden verschiedene Dokumente in Augenschein genommen sowie sowohl ein privates als auch ein vom Bayerischen Landeskriminalamt erstelltes Schriftgutachten verlesen.

Erwerbsminderungsrente erfolgreich durch Vergleich vor dem SG Landshut erreicht

In einem aktuellen Verfahren vor dem Sozialgericht Landshut konnten wir für unseren Mandanten die unbefristete Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente erreichen – und das nicht durch Urteil, sondern (zeitlich vorteilhaft) durch einen gerichtlichen Vergleich. Unser Mandant leidet an einer chronischen Schmerzstörung mit körperlichen und seelischen Faktoren, an einer beidseitigen Ulnarisneuropathie sowie an einer rezidivierenden depressiven Störung. Aufgrund dieser multiplen gesundheitlichen Einschränkungen war ihm eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zumutbar. Gleichwohl lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd seinen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente mit der Begründung ab, eine Erwerbsminderung liege nicht vor.

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