Erwerbsminderungsrenten werden häufig nur befristet bewilligt. Mit Ablauf der Befristung endet die Rentenzahlung automatisch – selbst dann, wenn sich am Gesundheitszustand der betroffenen Person nichts geändert hat. Um die Rente weiterhin zu beziehen, muss rechtzeitig ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.
Der erforderliche Vordruck für diesen Antrag ist das Formular R0120 („Antrag auf Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung“), das bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen ist. Aktuell versendet die Rentenversicherung wieder Schreiben an Rentnerinnen und Rentner, deren Rente zum 29. Februar 2026 ausläuft. Wer betroffen ist und noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies umgehend nachholen. Es besteht sonst die Gefahr einer lückenhaften oder verzögerten Rentenzahlung.