Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich des Strafrechts nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich insoweit über die erforderlichen Kenntnisse und die erforderliche Erfahrung.
Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gemäß § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation auf dem Gebiet des Strafrechts. Eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege. Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Strafrecht vor der für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht. Mir wurde die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg im Jahr 2011 verliehen.
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von dem Anwalt u.a. verlangt, die von der FAO vorgegeben Fallzahlen erreicht zu haben. Darüber hinaus muss eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorliegen.
Besondere Kenntnisse besitzt der Fachanwalt für Strafrecht nach den Vorgaben der FAO in den Bereichen:
- Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften.
- Materielles Strafrecht einschließlich Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.
- Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht.
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs, dessen erfolgreiche Teilnahme der Anwalt u.a. mit schriftlichen Leistungsnachweisen dokumentieren muss. Der von mir erfolgreich absolvierte Fachanwaltslehrgang Strafrecht hatte insbesondere die folgenden Ausbildungsinhalte:
- Der Anwalt als Strafverteidiger
- Durchsuchung
- Beschlagnahme
- Ermittlungsverfahren
- Untersuchungshaft
- Die Hauptverhandlung und europäische Bezüge zum Verfahrensrecht
- Zeugen- und Glaubwürdigkeitsfragen
- Materielles Strafrecht anhand aktueller Rechtsprechung
- Arztstrafrecht
- Recht der StrafzumessungKapitalstrafrecht
- Umgang mit dem Sachverständigen
- Kriminalistik
- Rechtsmedizin
- Psychiatrie
- Revision
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Vermögensabschöpfung
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Jugendstrafrecht
- Strafvollstreckung und -vollzug
- Entschädigungsverfahren
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.