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Keine Untersuchungshaft trotz drohender hoher Freiheitsstrafe

Unser Mandant sieht sich einem ganz erheblichen Vorwurf ausgesetzt: Gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge mit Waffen. Das BtmG sieht hierfür im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft Regensburg nahm zudem Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr an, beantragte daher den Erlass eines Haftbefehls gegen unseren von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten Mandanten.

Dieser wurde vom Amtsgericht Regensburg zwar auch erlassen, jedoch - erfreulicherweise - gegen Auflagen, u.a. eine Meldeauflage und die Hinterlegung der Ausweispapiere, außer Vollzug gesetzt (AG Regensburg - III Gs 5328/21).

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