Absolvierte Fortbildung 4: Verständigung im Strafverfahren
Rechtsanwalt Mathias Klose hat am 1. Dezember 2021 eine Fortbildungsveranstaltung zur Verständigung im Strafprozess absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:
Aktuelle Rechtsprechung zur Verständigung im Strafprozess
Einführung des § 257c StPO
Transparenz-, Belehrungs- und Dokumentationspflichten
Orientierungspunkte für die Hauptverhandlung oder Rivision
Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Klose bilden sich regelmäßig und konsequent fort, um die Mandanten stets auf der Grundlage des neuesten Stands von Rechtsprechung und Gesetzgebung beraten, vertreten und verteidigen zu können.