Gesetzliche Erwerbsminderungsrente vs. private Berufsunfähigkeitsrente
Dass die private Zusatzabsicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoll ist, zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserer Kanzlei.
Unser Mandant leidet an verschiedenen erheblichen Krankheiten, insbesondere im psychiatrischen Bereich. Er beantragte daher gezwungenermaßen Rente. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) Erwerbsminderungsrente, bei seinen privaten Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeitsrente. Die DRV lehnte den Rentenantrag ab mit der Begründung, unser Mandant könne noch vollschichtig arbeiten. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die Versicherungskammer Bayern (V-Nr. LV-000...), hingegen erkannteauf unseren Antrag hin die Leistungspflicht an und zahlt die vertraglich vereinbarte Rente.
Aufgrund der Privatrente in Höhe von rund 2.500 € monatlich kann unser Mandant dem Rechtsstreit mit der DRV nun - wirtschaftlich - gelassen entgegensehen.