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O-Ton Richterin: "Nie mehr diese Sachverständige"

In einem vor dem Sozialgericht Regensburg laufenden Prozess geht es um die Versorgung unseres Mandanten mit medizinischem Cannabis auf Kosten seiner Krankenkasse. Um die medizinischen Voraussetzungen des Versorgungsanspruchs zu prüfen, ernannte das Gericht die Ärztin für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie Dr. E. zur Sachverständigen. Diese fertigte zwar dann auch - zumindest formell - ein Gutachten an, inhaltlich beantwortete es die gestellten Beweisfragen in keiner Weise, sondern ließ diese im ganz Wesentlichen offen; erkennbar war aber auch eine klare Tendenz gegen den Versorgungsanspruch. Dies war durch uns bereits schriftlich gerügt worden und darauf hingewiesen worden, dass dieses "Gutachten" keine taugliche Entscheidungsgrundlage sei. Das Gericht sah dies genauso. 

Mit erfreulicher und seltener Deutlichkeit kritisierte die Vorsitzende der 2. Kammer des Sozialgerichts Regensburg dieses - offensichtlich nicht zum ersten Mal gezeigte - Verhalten im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 11.01.2021 (Aktenzeichen S 2 KR 567/20). Sie (die Vorsitzende der 2. Kammer) werde diese Ärztin "nie mehr" zur Sachverständigen bestellen. Eine sehr gute Entscheidung!

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