Rentennachzahlung von mehr als 15.000 Euro
"Was lange währt, wird endlich gut" - ein Sprichwort, das für viele Sozialverfahren sehr passend ist. So auch für ein aktuelles Rentenverfahren.
Unsere Mandantin leidet insbesondere an einer rezidivierenden Depression mit häufigen schweren Episdoden. Über Jahre hinweg fanden ambulante, stationäre, fachärztliche, medikamentöse und psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen statt ohne einen wesentlichen Erfolg zu erzielen. Die Erwerbsfähigkeit unserer Mandanten war aufgrund der Depression und anderer, nicht so schwer wiegender Erkrankungen, beeinträchtigt. Sie beantragte daher bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI.
Wie oft lehnte die DRV Bund den Antrag aber ab. Unsere Mandantin erfülle die medizinischen Rentenvoraussetzungen nicht. Die Erwerbsfähigkeit sei weder gemindert noch aufgehoben.
Dagegen haben wir Widerspruch erhoben und die enormen psychiaschen Beeinträchtigungen näher dargestellt sowie weitere Befundberichte der behandlenden Ärzte vorgelegt. Dies veranlasste die DRV dazu, ihre Einschätzung zu ändern. Mit Bescheid vom 28.02.2022 bewilligte die Rentenversicherung unserer Mandantin nun eine Rente wegen teilweiser Erwbsminderung rückwirkend zum 1. September 2019. Zusätzlich zur laufenden Rentenzahlung ergibt sich so eine Nachzahlung in Höhe von mehr als 15.000 Euro.
Das Verfahren zeigt einmal mehr: Der Rechtsschutz im Sozialrecht ist zwar (bedauerlicherweise) langwierig, aber er ist (erfreulicherweise) auch effektiv.