DRV Bund erkennt vor Gericht volle Erwerbsminderung an
Prozesse um die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten enden häufig nicht durch Urteil, sondern einvernehmlich. So auch ein aktueller Rentenprozess aus der Kanzlei.
Unser Mandant leidet an Erkrankungen der Psyche, insbesondere an einer Depression und einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Außergerichtlich verneinte die Rentenversicherung unseres Mandanten, die DRV Bund in Berlin, noch einen Erwerbsminderungsrentenanspruch. Unser Mandant sei noch vollschichtig erwerbsfähig.
In dem sich anschließenden Prozess vor dem Sozialgericht Regensburg erkannte die DRV Bund nach Einholung eines psychiatrischen/neurologischen Gutachtens eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Zeit an. Ergänzend dazu und konsequenterweise gab die Rentenversicherung auch ein Kostenanerkenntnis ab. Das Anerkenntnis wurde von uns für unseren Mandanten gerne angenommen, so das der Prozess vor dem SG Regensburg (Az. S 17 R 101/20) ohne Urteil, aber voll im Sinne unseres Mandanten, endete.
Zur Erwerbsminderungsrente beachten Sie bitte auch unsere FAQ.