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Quittung für Kritik am Gutachten - GdB 90 statt 80

In einem GdB-Prozess vor dem Sozialgericht Regensburg kam die gerichtlich bestellte Sachverständige zu dem Ergebnis, bei unserem Mandanten liege ein Gesamt-GdB von 80 vor. Das ZBFS Region Oberpfalz - Versorgungsamt war mit dieser Bewertung nicht einverstanden, ein niedrigerer GdB sei angemessen. Diese Argumentation stellte sich für das Versorgungsamt aber als Eigentor dar.

Das Gericht veranlasste daraufhin nämlich eine weitere Begutachtung. Diese gelangte zu dem Ergebnis, es liege sogar ein Gesamt-GdB von 90 bei unserem Mandanten vor (SG Regensburg - S 10 SB 564/20).

 

 

Beachten Sie zum GdB auch: GdB bei Depression, Angststörungen & Co.

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