Straftat in laufender Hauptverhandlung
Ein alles andere als alltägliches Vorkommnis ereignete sich am 4. Mai 2022 in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg. Dabei geriet das Verfahren gegen unseren Mandanten, dem u.a. Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last lag, zeitweise zur Nebensache.
Kurz nach Beginn der Hauptverhandlung (Aktenzeichen 21 Ds 304 Js 33258/21) in Sitzungssaal 203 des Amtsgerichts bemerkte die Vorsitzende, dass ein Zuschauer mit seinem Mobiltelefon offenbar Filmaufnahmen im Sitzungssaal machte. Jedenfalls konnte sie sich selbst auf dem Hanndy sehen. Solche Filmaufnahmen sind verboten und strafbar: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt (§ 201 Abs. 1 StGB). Die Vorsitzende Richterin beschlagnnahmte daher sofort das Mobiltelefon des Zuschauers, verwies ihn des Sitzungssaals und informierte den zuständigen Staatsanwalt. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft tat ebenfalls Letzteres. Die Hauptverhandlung wurde daraufhin unterbrochen. Polizeibeamte stellten die Personalien des Zuschauers fest. Der inzwischen hinzugekommene zuständige Staatsanwalt erklärte ihm dann noch förmlich die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens und belehrte den Zuschauer als Beschuldigten. Das Handy nahm er in Verwahrung.
Nachdem dieser - sowohl für die Richterin, als auch die Staatsanwältin und den Verteidiger Rechtsanwalt Klose - sehr ungewöhnliche Zwischenfall geklärt war, konnte die Strafverhandlung dann auch fortgesetzt und zu Ende gebracht werden. Spannend wird aber natürlich bleiben, ob und ggf. mit welcher Strafe der filmende Zuschauer rechnen muß.