DRV erkennt Rentenhöhe vor Gericht an
Vor dem Sozialgericht Regensburg (Aktenzeichen S 9 234/22) führten wir für einen Mandanten einen durchaus ungewöhnlichen Prozess gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund. Ungewöhnlich deshalb, weil es uns bislang noch nie untergekommen ist, dass die Rentenversicherung eine bewilligte Rente grundlos nicht vollständig auszahlt.
Unserem Mandanten war eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt worden. Die Bewilligung erfolgt nach "altem Recht". Nach längerem Hin und Her bewilligt die DRV dann unserem Mandanten eine Erwerbsminderungsrente nach "neuem Recht", die betragsmäßig deutlich höher war als die zunächst bewilligte Rente nach "altem Recht". Trotz der Bewilligung der höheren Rente (nach "neuem Recht") zahlte die Rentenversicherung aber ohne nähere Begründung oder sonst erkennbaren Grund nur die niedrigere Rente (nach "altem Recht") aus.
Wir erhoben daher für unseren Mandanten Zahlungsklage zum Sozialgericht Regensburg, mit der wir - mit Erfolg - die Zahlung des zuletzt bewilligten höheren Rentenbetrags einforderten. Kurz nach Klageerhebung erklärte die DRV mit Schriftsatz vom 14.06.2022 ein Anerkenntnis in Bezug auf den (höheren) Zahlungsanspruch; eine Erklärung, warum die Zahlung nicht frewiwillig erfolgte, sondern erst das Gericht bemüht werden musste, erfolgte jedoch nicht. Für unseren Mananten ist dies letztlich aber auch egal - Hauptsache, die höhere Zahlung fließt zumindest jetzt.