Nachforderung aus Betriebsprüfung um 2/3 reduziert
Unsere Mandantin ist im Baugewerbe tätig. Nach einer Betriebsprüfung machte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd - Prüfdienst München - eine Sozialversicherungsbeitragsnachforderung in Höhe von rund 161.000,- € geltend. Darin enthalten waren ca. 41.000,- € Säumniszuschläge und rund 120.000,- € Beiträge. Begründet hatte die DRV ihre Nachforderung mit einer - angeblich - wissentlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Scheinselbständigen, die unsere Mandantin als Subunternehmer beauftragt hatte.
Im Widerspruchsverfahren konnte aber aufgezeigt werden, dass unsere Mandantin - anders als von der Rentenversicherung unterstellt - nicht positiv Kenntnis hatte von der Einstufung der Subunternehmer als Beschäftigte und einer etwaigen Sozialversicherungspflicht. Die Beitragsnachforderung konnte so um etwa 100.000,- € reduziert werden. Völlig in Wegfall gerieten die Säumniszuschläge und auch die Beitragsschuld an sich konnte deutlich verringert werden (Bescheid der DRV Bayern Süd vom 12.07.2022 - Betriebsnummer 84...4).
Ein erfreuliches Ergebnis, das einmal mehr zeigt, dass Betriebsprüfungsbescheide nicht richtig sein müssen, sondern eine Prüfung rechtlich und wirtschaftlich lohnt.