Erfolg im Widerspruchsverfahren: Mandant erhält Erwerbsminderungsrente
In sozialgerichtlichen Verfahren lautet die Devise: Durchhalten! Ein aktuelles Fallbeispiel aus unser Kanzlei belegt dies anschaulich.
Unser Mandant beantragte im Januar 2020 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund wegen seines schlechten Gesundheitszustands eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die DRV lehnte zunächst ab mit der üblichen textbausteinmäßigen Begründung, unser Mandant könne nach wie vor vollschichtig am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, er sei somit nicht erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechts. Gegen diese Entscheidung wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben.
Im Widerspruchsverfahren zeigten wir auf, dass die vielfältigen - und durchaus nicht alltäglichen - Erkrankungen unseren Mandanten in seiner Erwerbsfähigkeit nachteilig beeinträchtigen. Dieser Argumentation folgend bewilligte die Rentenversicherung (V-Nr 60...1) unserem Mandanten nun rückwirkend zum 1. Januar 2020 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.