Einigung im Gerichtsverfahren: Mandant erhält Erwerbsminderungsrente
Unser Mandan, der bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd rentenversichert ist, leidet u.a. an den Folgen eines Schlaganfalls sowie an erheblichen orthopädischen
Erkrankungen, die es im unmöglich machten und machen, weiter erwerbstätig zu sein. Wie häufig - um nicht zu sagen üblich - lehnte die Rentenversicherung den Rentenantrag zunächst ab; unser Mandant könne noch mehr als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein. Auch der Widerspruch blieb ohne Erfolg. Anders aber das sozialgerichtliche Verfahren.
Nach ausführlicher Klagebegründung und Darstellung der zur Erwerbsminderung führenden Umstände hat die DRV mit Schriftsatz vom 23.08.2022 nun angeboten, unserem Mandanten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 1. August 2022 zu bezahlen.
Ein Angebot, das unser Mandant gerne annahm und den Prozess vor dem Sozialgericht Regensburg (S 4 R 103/22) einvernehlich beendet.