Rechtswidrige Erstattungsforderung des Bezirks Niederbayern über 9.457,44 €
Der Bezirk Niederbayern forderte von unserer Mandantin Leistungen nach dem SGB XII zurück, konkret einen Betrag in Höhe von 9.457,44 €. Gegen den Erstattungsbescheid vom 01.10.2022 wurde durch unsere Kanzlei Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg.
Mit Abhilfebescheid vom 30.08.2022 (Az. 304/.../4) hob der Bezirk seinen Erstattungsbescheid über 9.457,44 € wieder auf.