Fester Wohnsitz und Arbeitsstelle vermeiden weitere Untersuchungshaft
Gegen unseren Mandanten bestand wegen des Verdachts des versuchten Diebstahls, des Verschaffens von falschen Ausweispapieren u.a. ein Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg. Dieses nahme zum vorgenannten Tatverdacht noch den Haftgrund der Flucht an. Der Haftgrund konnte im Haftprüfungsverfahren von Rechtsanwalt Klose widerlegt werden, so dass der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde (AG Regensburg - III Gs 4307/22) und unser Mandant sich wieder auf freiem Fuß befindet.
Im Haftprüfungsverfahren konnte der Haftgrund der Flucht und vorsorglich auch der der Fluchtgefahr wiederlegt werden. Dies gelang, indem dargelegt werden konnte, dass unser rumänischer Mandant sowohl in einem festen Arbeitsverhältnis mit einer rumänischen, aber in Deutschlad tätigen Firma steht durch Vorlage des Arbeitsvertrags, dass er eine Wohnung in Deutschland hat durch Vorlage eines Mietvertrags und dass er dort auch gemeldet ist durch Vorlage der Meldebescheinigung. Zusätzlich war dem Gericht eine Kaution angeboten worden, die es aber für nicht erforderlich hielt.
Damit kann unser Mandant, sollte nichts Unvorhergesehenes dazwischen kommen, bis zum Abschluss des Strafverfahrens auf freiem Fuß bleiben.