Rückwirkende Leistungszahlung ab Januar 2019
Am 05.01.2019 beantragte unsere Mandantin beim Jobcenter Landkreis Regensburg Leistungen nach dem SGB II. Aufgrund verschiedener, teilweise nicht nachvollziehbarer Umstände wurde über ihren Leistungsantrag
Bis August 2020 nicht entschieden. Unsere Mandantin hatte unter anderem, wie es in der Praxis leider immer wieder vorkommt, verschiedene - angeblich versendet - Schreiben des Jobcenters nicht erhalten. Diese Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten und fehlende Unterlagen konnten nach unserer Einschaltung geklärt werden.
Durch Bescheid vom 08.03.2021 bewilligte das Jobcenter Landkreis Regensburg unserer Mandantin nun Leistungen rückwirkend zum Januar 2019. Unsere Mandantin erhält also ihre Hartz IV-Leistungen für den Zeitraum Januar 2019 bis Februar 2021, also für 26 Monate, nach bezahlt und weiterhin für die Zeit ab März 2021 laufend bezahlt.