DRV Bayern Süd bietet vor Gericht Rente wegen voller Erwerbsminderung an
Unsere Mandantin stritt mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd über eine Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Wie häufig, lehnte die DRV en Rentenantrag zunächst ab. Auch der Widerspruch gegen die Ablehnung blieb ohne Erfolg. Im sich anschließenden Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht Landshut (Az. S 5 R 692/21) wurde unsere Mandantin dann daurch einen orthopädischen Sachverständigen und eine psychiatrische Sachverständige untersucht. Die Ergebnisse dieser Gutachten haben die Rentenversicherung nun dazu bewogen, ihre Ansicht zu ändern.
Durch Schriftsatz vom 29.11.2022 bot die DRV Bayern Süd an, unserer Mandantin befristet bis zum 31.10.2024 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bezahlen. Ein gutes Angebot, das unsere Mandantin natürlich gerne annimmt.