Eilverfahren beschleunigt das Bewilligungsverfahren
Im Februar dieses Jahres suchte uns unsere Mandantin auf. Sie hatte im August und September vergangen Jahres, also vor etwa einem halben Jahr (!) bei der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg - Anträge auf Zahlung von Arbeitslosengeld gestellt. Trotz vieler Anrufe und zuletzt einer Aufforderung mit Fristsetzung per Einschreiben entschied die Arbeitsagentur nicht über den Antrag. Der genaue Grund dafür blieb unklar. Unsere Mandantin war sich sicher, sämtliche angeforderten Unterlagen im Rahmen der Antragstellung abgegebene zu haben. Da über den Antrag auf Arbeitslosengeld nicht entschieden wurde, lebte unsere Mandantin seit August vergangenen Jahres von ihren Ersparnissen. Diese gingen nun zu Ende. Es galt daher, eine schnelle Lösung zu finden. Dies gelang.
Es wurde am 22. Februar beim Sozialgericht Regensburg ein Eilverfahren eingeleitet, ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt (Az. S 12 AL 33/21 ER).
Dieser zeigte Wirkung. Noch vor Entscheidung des Gerichts teilte die Bundesagentur für Arbeit mit, dass angeblich noch eine Arbeitgeberbescheinigung fehlen würde. Verwunderlich ist natürlich, dass dies unserer Mandantin über fast ein halbes Jahr nicht einfach mitgeteilt worden war, zumal die Mandantin auch überzeugt ist, die Bescheinigung schon im Oktober persönlich bei der Agentur für Arbeit in Regensburg in den Briefkasten geworfen zu haben. Die Bescheinigung wurde dann nochmals übersendet und unmittelbar im Anschluss daran bewilligte die BA nun das Arbeitslosengeld.
Somit bedurfte es keiner sozialgerichtlichen Entscheidung im Eilverfahren, dennoch hat es die erhoffte Wirkung zu Gunsten unserer Mandantin erzielt.