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ULAK nimmt Klagen zurück

Unsere Mandantin erhielt von der ULAK zwei Mahnbescheide über Beiträge in einer Gesamthöhe von rund 46.000 €. Gegen die Mahnbescheide wurde Widerspruch erhoben, so dass in das herkömmliche Klageverfahren übergeleitet wurde. Nachdem zwischen meiner Mandantin und der SOKA Bau bereits seit Längerem außergerichtliche Verhandlungen über die Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) gelaufen waren, wurde das arbeitsgerichtliche Verfahren das Ruhen angeordnet. Meiner Mandantin gelang es in der Folgezeit über die Mitgliedschaft in der Schreinerinnung der SOKA Bau zu vermitteln, dass der VTV nicht anzuwenden ist und damit keine Beiträge zu erheben sind.

Die ULAK erklärte daraufhin die Rücknahme der anhängigen Klagen (Arbeitsgericht Wiesbaden - Az. 4 Ca 99/21 SK und Az. 4 Ca 99/21 SK).

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