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KKH übernimmt Fahrtkosten zur ambulanten hämatologischen Behandlung

Zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen ist immer wieder die Übernahme von Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen streitig. So war es such in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei.

Unsere Mandantin leidet an myelodysplastischen Anämie uns musste sich deswegen in regelmäßige ambulante hämatologische Behandlung begeben. Die hämatologische Praxis, in der die Behandlungen stattfinden, ist etwa 50 km vom Wohnort unserer Mandantin entfernt. Krankheitsbedingt konnte sie nicht selbst fahren oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Sie musste mit dem Taxi zu den Behandlungsterminen fahren. Ihre Krankenkasse, die KKH lehnte die Übernahme der Fahrtkosten trotz ärztlichen Attestes ab. Dagegen wurde durch uns Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg.

Im Widerspruch wurde nochmals die Notwendigkeit der regelmäßigen ambulanten Behandlungen dargestellt und die vorliegenden krankenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Kostenübernahme erläutert. Die KKH lente daraufhin ein und übernahm die Fahrtkosten für die ambulanten Behandlungen im Zeitraum 16.5.-31.8.2022 (KKH, 24.1.2023, Service-Nr. 1835...0) doch noch.

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