GdB 60 und Merkzeichen "G" bei CFS
Unser Mandant leidet u.a. an einem psychovegetativen Erschöpfungssyndrom und am chronischen Fatigue-Syndrom (CFS). Das Zentrum Beyern Familie und Soziales (ZBFS) - Versorgungsamt - Region Oberpfalz stellte, es lagen zusätzlich noch kleinere Erkrankungen vor, die aber nicht sonderlich ins Gewicht fielen, einen Gesamt-GdB von 30 fest. Der dagegen erhobene Widerspruch führte zu einem Gesamt-GdB von 40. Der angepeilte Gesamt.GdB von 50 mit der Schwerbehinderteneigenschaft wurde aber nicht erreicht. Im Sozialgerichtsprozess vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 9 SB 509/22) wurde nun nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens jedoch ein deutlich besseres - ein sehr gutes - Ergebnis für unseren Mandanten erzielt.
Am 7. Februar wurde aufd er Grundlage des Sachverständigengutachtens mit dem ZBFS vereinbart, dass dieses bei unserem Mandanten eines Gesamt-GdB von 60 und das Vorliegen der Voraussetzungen des Merkzeichens "G" anerkennt.
Für das CFS, dessen Auswirkungen und Beurteilung ja immer öfter Gegenstand sozialgerichtlicher Prozesse ist, hatte der Gutachter einen Einzel-GdB von 50 angenommen. Ein deutlicher Richtungszeig also für die versorgungsmedizinische Bewertung des CFS, die aus unserer Erfahrung sehr häufig zu niedrig ausfällt und regelmäßig unter einem GdB von 50 zurück bleibt-