Vor dem Sozialgericht: GdB-Erhöhung auf 50
Unsere Mandantin leidet u.a. an eher ungewöhnlichen Erkrankungen, z.B. eine Polycythämie, einer Faktor-V-Mutation und einer Lupuskoagulanz. Wie so häufig bei ungewöhnlichen Erkrankungen, fiel die GdB-Beurteilung zunächst unbefriedigend für unsere Mandantin aus. Das ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt in Regensburg) stellte auch nach Duchführung des Widerspruchsverfahrens nur einen Gesamt-GdB von 30 fest. Zu wenig aus Sicht unserer Mandantin. Um den angemessenen GdB - 50 - doch noch zu errecichen, haben wir für unsere Mandantin Klage zum Sozialgericht Regensburg erhoben. Mit Erfolg.
Die Einschätzung des ZBFS erwies sich als zu niedrig. Nach Einschätzung des gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen Dr. P. liegt bei unserer Mandantin u.a. aufgrund der oben erwähnten Erkrankungen ein Gesamt-GdB von 50 vor. Der Einschätzung von Dr. P. konnten sich sämtliche Beteiligte anschließen, so dass im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vor dem Vorsitzenden der 15. Kammer des Sozialgerichts Regensburg, Richter am Sozialgericht Dr. Geiger, ein entsprechender Vergleich geschlossen werden konnte und bei unserer Mandantin ab dem 10. Mai ein Gesamt-GdB von 50 feststeht (SG Regensburg, Az. S 15 SB 430/22).