Einstellung nach Einspruch in Prozess um sexuelle Belästigung
Das Amtsgericht Regensburg hatte gegen den von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose verteidigten Mandanten einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung gemäß § 184i Abs. 1, 3 StGB erlassen. Unser Mandant sollte ein Frau in einem Geschäft in Regensburg "in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt" haben. Der Strafbefehl verhängte gegen unseren Mandanten deswegen eine empfindliche Geldstrafe in Höhe 60 Tagessätzen zu je 60,00 Euro, insgesamt also 3.600,00 Euro.
Die sexuelle Belästigung (§ 184i Abs. 1 StGB) kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren Dauer geahndet werden: Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Gegen den Strafbefehl wurde durch Mathias Klose als Strafverteidiger des Beschuldigten Einspruch erhoben. Im daraufhin vor dem Antsgericht Regensburg am 15. Mai 2023 anberaumten zweiten Termin zur Hauptverhandlung konnte angesichts der an sich ungünstigen Sach- und Rechtslage ein sehr erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Mit Zustimmung der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Regensburg konnte eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von nur 1.800,00 Euro erreicht werden (AG Regensburg, Beschluss vom 15.05.2023 - Az. 22 Cs 503 Js 35008/22).
Unser Mandant ist daher weiterhin nicht vorbestraft und die finanzielle Belastung durch das Verfahren hat sich von 3.600,00 Euro auf lediglich 1.800,00 Euro halbiert, zudem wird unser Mandant, anders als bei einer Verurteilung, auch die Verfahrenskosten nicht tragen müssen.