Mastozytose-Podcast zu Erwerbsminderungsrente und Behinderung
Rechtsanwalt Mathias Klose wird in Kürze in einer Doppelfolge des Podcasts des Mastozytose Selbsthilfe Netzwerk e.V. zu Gast sein. Die Doppelfolge wird sich überweiegend mit rechtlichen Probleme beschäftigen, die für Mastozytose-Erkrankte auftreten können und oftmals leider tatsächlich auftreten, v.a. im Zusammenhang mit der Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) oder dem Grad der Behinderung (GdB). Die Sendung wird voraussichtlich Mitte August aufgezeichnet.
Mathias Klose ist seit mittlerweile 12 Jahren als Fachanwalt für Sozialrecht tätig und hat in dieser Zeit deutschlandweit für an Mastozytose erkrankte Mandanten eine Vielzahl von Widerspruchs- und Klageverfahren geführt. Fast alle Verfahren zeigten, dass die Sozialbehörden die sich aus der Krankheit ergebenden Auswirkungen nicht kennen oder nicht richtig bewerten. Daher können sehr viele Verfahren auch mit Erfolg abgeschlossen werden.
Ein aktuelles Beispiel aus einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht Berlin zeigt dies. Das LAGESO hatte bei unserem u.a. an systemischer Mastozytose leidenden Mandanten einen (Gesamt-) GdB von 30 angenommen. Im Sozialgerichtsprozess vor dem SG Berlin (Az. S 199 SB 49/21) kam die gerichtlich bestellte Sachverständige zu einem völlig anderen Ergebnis:
"[...] Unter Berücksichtigung der negativen Wechselwirkung der einzelnen Auswirkungen der Mastozytose (Verstärkung der Hautsymptomatik, des Juckreizes bei psychischem Stress, negative Auswirkung des Juckreizes auf die psychische Befindlichkeit und die zusätzlich bestehende ausgeprägte Magen-Darm-Symptomatik) ist der GdB von 60 zustandsgerecht.".
Noch offensichtlicher kann sich die Problematik der sozialmedizinischen/-rechtlichen Bewertung kaum zeigen.